Aktuelles ::
2022-06-09:
Rauchwarnmelder ab 31.12.2023 Pflicht!
Der Sächsische Landtag hat die Bauordnung geändert. Damit sind auch bereits bestehende Wohngebäude mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Paragraph 47 Absatz 4 der Bauordnung:
(1) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind.
(2) Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
(3) Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
(4) Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten.
2019-01-19:
Einbruchschutzförderung: Mehr als 200.000 Wohneinheiten gesichert – auch für Ihre Immobilie!
Seit drei Jahren können Immobilienbesitzer bei der KfW Bankengruppe Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchsschutz erhalten. In dieser Zeit wurden mit einem Fördervolumen von 96 Millionen Euro insgesamt 200.000 Einheiten gegen Einbrecher gesichert.
Besonders häufig gefördert wurden in dem Zeitraum nach Angaben der KfW einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie der Einbau von entsprechenden Nachrüstsystemen. Dabei werden pro Wohneinheit im Durchschnitt etwa 5.000 Euro investiert. Der durchschnittliche Zuschussbeitrag liegt bei 500 Euro.
Die WSD Wohnservice Dresden GmbH hat mit Ihren Eigentümern bereits erfolgreich Projekte umgesetzt und die Fördermöglichkeiten genutzt. Bitte sprechen Sie uns gern dazu an.
Weitere Informationen finden Sie
hier (externer Link) und hier (externer Link).
2019-01-19:
DDIV plädiert für umfassende WEG-Reform
„Es ist ein wichtiger Schritt, dass die im Koalitionsvertrag verankerte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nun angegangen wird. Es wäre aber ein kapitaler Fehler, nur marginale Änderungen vorzunehmen. Die Novelle muss für eine umfassende Überarbeitung genutzt werden – und dafür, endlich wirksame Zulassungsvoraussetzungen für Wohnimmobilienverwalter zu schaffen“, fasst Martin Kaßler, Geschäftsführer beim Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), die Kernforderungen des Verbands zusammen.
Weiterführende Informationen zur WEG-Reform sowie die Stellungnahme des DDIV zu den vorliegenden Diskussionsentwürfen erhalten Sie
hier (externer Link).
2015-10-30:
Vermieterbescheinigung ab 1. November 2015 Pflicht
Mieter und Eigentümer, die eine Wohnung beziehen oder verlassen, müssen ihren Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldehörde anzeigen. Im Rahmen dieser Meldepflicht verlangen die Behörden ab 1. November 2015 eine Bescheinigung durch den Wohnungsgeber. Wir übernehmen diese Aufgabe für vermietende Eigentümer im Rahmen der Mietverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung. Weitere Informationen finden Sie
hier (externer Link).
2015-02-05:
Energieverbrauch geht um 16 Prozent zurück
Wie der Energiedienstleister Techem feststellt, profitieren die Haushalte vom wärmsten Jahr
seit Bestehen regelmäßiger Temperaturmessungen. Weitere Informationen finden Sie
hier (externer Link).
2014-12-29:
Restexemplare der DDIV Sonderpublikation
Verwaltungsbeiräte übernehmen eine wichtige Funktion innerhalb der Eigentümergemeinschaften und unterstützen uns bei unserer täglichen Arbeit. Aus diesem Grund haben wir uns vor einigen Wochen mit der DDIV Sonderpublikation "Verwaltungsbeirat" bei den Beiräten bedankt. Weitere Informationen finden Sie
hier (externer Link).
Wir haben noch einige wenige Restexemplare auf Lager und stellen diese auf Anfrage gern kostenlos
interessierten Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.
2014-10-23:
Zugangsvoraussetzungen für Haus- und Immobilienverwalter
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) setzt sich bereits seit vielen Jahren für die Schaffung von Zugangsvoraussetzungen
zum Beruf des Immobilienverwalters ein. Nunmehr steht nach Angaben des DDIV ein konkreter Umsetzungsvorschlag der Bundesregierung kurz bevor.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier (externer Link)